Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
An dieser Stelle finden Sie den Messellenbetreiberrahmenvertrag nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss vom 19.07.2017 (Az. BK6-17-042). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.
Über den nachfolgenden Link können Sie als Messtellenbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen: