Erklärung zur Barrierefreiheit
Die EVU-ASSIST GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDIV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://swbw.netzveroeffentlichung.com/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BayDIV vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien und sonstige Dokumente
Auf der Netzveröffentlichungsplattform stehen teilweise PDF-Dokumente zur Verfügung, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung schrittweise. Wir streben an, die barrierefreie Aufbereitung fortlaufend umzusetzen.
- Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte:
Einige grafische Elemente (z.B. Logos oder Bilder) verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch ist die Nutzung mit Screenreader eingeschränkt.
- Tastaturnavigation:
Die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur ist momentan noch nicht gewährleistet.
- Unzureichende Farbkontraste:
Einzelne Bereiche der Webseite weisen noch nicht die erforderlichen Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.
- Fehlendes Formular-Label im Suchfeld:
Das Suchfeld ist derzeit nicht mit einem beschreibenden Label versehen, sodass Screenreader-Nutzer:innen dessen Funktion nicht eindeutig erkennen können.
- Unzureichend erkennbare Bedienelemente:
Einige interaktive Elemente, wie etwa ein Button im Metamenü, sind derzeit weder mit einer sichtbaren Beschriftung noch mit einem Alternativtext versehen. Dadurch ist nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um ein anklickbares Element handelt. Dies erschwert sowohl die Bedienung mit Screenreader als auch für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Geplante Verbesserungen:
Wir arbeiten kontinuierlich mit einem Dienstleister an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Die genannten Mängel sollen sukzessive behoben werden. Eine vollständige Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von der New Communication GmbH & Co. KG vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter recht(at)evu-assist.de an. Sie können uns auch telefonisch oder schriftlich erreichen unter:
EVU-ASSIST GmbH
Rugenbarg 106
22848 Norderstedt
T 040 / 309 852 550
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Bayern wenden. Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Bayern den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobilen Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann. Das Verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle finden Sie alle Informationen zum Verfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Verfahren abläuft.
Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter folgender Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)ldbv.bayern.de